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Arbeitshilfe - Stand: 09.03.2023

Keine körperschaftsteuerliche Organschaft bei Beteiligung einer aty-pisch stillen Gesellschaft?

Keine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft bei Beteiligung einer atypisch stillen Gesellschaft?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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