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BBK Nr. 6 vom

Die Bilanzierung der Inflationsausgleichsprämie in der Handels- und Steuerbilanz

Kriterien für eine Rückstellung zum 31.12.2022

Rüdiger Happe

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsbeitragsfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. Diese erst im Oktober 2022 beschlossene Vorschrift wirft bereits im aktuellen Jahresabschluss für 2022 einige Fragen auf. Der Beitrag will eine Übersicht über die Problemstellungen und Lösungsmöglichkeiten geben.

I. Gesetzliche Grundlage

Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom hat der Gesetzgeber den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten im Zeitraum vom bis eine sog. Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zu zahlen.

Diese muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und bleibt, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen, steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei.

In der Zwischenzeit wurde die Prämie bereits in einigen Tarifverträgen verankert. Andere Arbeitgeber haben, unabhängig von einem Tarifvertrag, eine Zusage für eine entsprechende Zahlung gemacht.

II. Abbildung der Verpflichtung zur Zahlung von Inflationsausgleichsprämien

Die Frage, ob eine Verpflichtung zur Zahlung von Inflatio...

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