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BBK Nr. 6 vom

Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale

Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Rüdiger Happe

Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber u. a. auch die Regelungen für die steuerliche Berücksichtigung eines anerkannten häuslichen Arbeitszimmers sowie für die Home-Office-Pauschale geändert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen.

Wie bisher können die (nachgewiesenen) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im vollen Umfang steuerlich geltend gemacht werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt. Weiterhin gilt dies auch, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Regelungen zur Aufzeichnungspflicht bleiben unberührt.

Neu eingeführt durch das JStG 2022 wurde die Möglichkeit, statt der tatsächlichen Kosten eine Pauschale zu berücksichtigen. Diese beträgt 1.260 € pro Jahr. Der Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen ist hierbei nicht notwendig, wodurch die formellen Voraussetzungen erheblich vereinfacht werden.

Stellt das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen dar, kann ab 2023 eine Tagespauschale von 6 € je Arbeitstag, höchstens 1.260 € im Kalender- oder Wirtschaftsjahr,...

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