Rückzahlung der Vertragsstrafe - Zum Anspruch auf Rückzahlung einer gezahlten Vertragsstrafe, von Abmahnkosten und Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung eines Unterlassungsvertrages
Leitsatz
1. Ein Anspruch auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Vertragsstrafe nach Verstoß gegen eine vertragliche Unterlassungspflicht ist im Grundsatz auch dann nicht gegeben, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Gläubiger rechtsmissbräuchlich gehandelt hat.
2. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Abmahnkosten besteht bei Annahme einer ursprünglich rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nicht, wenn die Erstattungsverpflichtung in den Unterwerfungsvertrag mit aufgenommen und damit zusätzlich auf eine vertragliche Grundlage gestellt worden ist.
3. Ansprüche auf Erstattung der für die Kündigung des Unterlassungsvertrages angefallenen Rechtanwaltskosten scheiden gleichfalls aus, sofern kein Schädigungsvorsatz des Unterlassungsgläubigers festgestellt werden kann.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 12/2023 S. 837 WAAAJ-35005
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.