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LAG Hamm Urteil v. - 13 Sa 754/22

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Formulierung, dass ein Arbeitnehmer "bei einem 35-jährigen Dienstjubiläum" eine Jubiläumszuwendung erhält, setzt lediglich die Vollendung einer 35-jährigen Beschäftigungszeit voraus und nicht, dass das Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus auch noch am Jubiläumstag fortbesteht.

2. Soll der Arbeitnehmer "bei Dienstjubiläum" einen Jubiläumszuwendung erhalten, ist damit lediglich die Fälligkeit des bei Vollendung der Beschäftigungszeit entstandenen Anspruchs geregelt.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 12 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2023 S. 526
TAAAJ-34543

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LAG Hamm, Urteil v. 09.12.2022 - 13 Sa 754/22

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