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Wirtschaftsgutübertragung bei Schwesterpersonengesellschaften
Die bereits seit geraumer Zeit umstrittene Rechtslage hinsichtlich der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaften ist für die Steuerberatungspraxis sehr unbefriedigend, da die Aufdeckung stiller Reserven droht. Knapp zehn Jahre sind nunmehr vergangen, seit der I. Senat des BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt hat, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit gegen den Gleichheitssatz verstößt, als hiernach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich ist.
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Auffassung der Rechtsprechung
[i]§ 6 Abs. 5 EStG mit Art. 3 GG vereinbar?Nach Auffassung des I. Senats scheide eine analoge Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 1 und 3 EStG aus, da das Gesetz insoweit keine planwidrige Lücke aufweise (vgl. , BStBl 2013 II S. 1004). Vielmehr habe der Gesetzgeber ganz bewusst die Buchwertfortführung nicht zugelassen (vgl. BT-Drucks. 14/7343 S. 4). Hierin sieht der I. Senat allerdings einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Da eine verfassungskonforme Auslegung der Regelung nicht möglich sei, hat er das Verfahren ausgesetzt und die Frage, ob von Verfassungs wegen eine Buchwertübertragung zwischen Schwester...