1. Verstoßen die durch das Jahressteuergesetz 2010 getroffenen Regelungen zur Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) in ein Körperschaftsteuerguthaben gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes? Führt die weiterhin gemäß § 36 Abs. 4 KStG vorzunehmende Verrechnung von negativen EK 02 mit belasteten vEK zu einer verfassungswidrigen Vernichtung von Körperschaftsteuerminderungspotential?
2. Mit Beschluss vom - 2 BvR 1424/15 hat das BVerfG aufgrund der Verfassungsbeschwerde das aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 7/23 geführt.