Online-Nachricht - Dienstag, 14.02.2023

Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (BMF)

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht ().

Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 € und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 € durch das Jahressteuergesetz 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am bekannt gemachten Programmablaufpläne wurden nicht vorgenommen. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem anzuwenden.

Hinweis:

  • Das BMF-Schreiben,

  • der geänderte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2023 sowie

  • der geänderte Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2023 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (RD)

Fundstelle(n):
EAAAJ-33644