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Steuern mobil Nr. 2 vom 01.02.2023

Ausschluss einer Antragsveranlagung beim EuGH auf dem Prüfstand

Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, dass in der Schweiz ansässigen deutschen Arbeitnehmern eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland verwehrt wird. Es seien keine ausreichenden Rechtfertigungsgründe dafür ersichtlich. Der gesetzliche Ausschluss verstoße gegen das von der EU und der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen. Das Finanzgericht hat daher dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt.

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Als Nächstes kommen wir zu einem Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln an den Europäischen Gerichtshof. Die Richter aus der Domstadt haben den Ausschluss einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer für deutsche Arbeitnehmer, die in der Schweiz ansässig sind, als europarechtswidrig angesehen.

Ein deutscher Staatsangehöriger hatte seinen Wohnsitz in der Schweiz. Er bezog aus der Beschäftigung als Manager bei einem deutschen Unternehmer Arbeitslohn. Er war sowohl im häuslichen Arbeitszimmer in der Schweiz als auch im Au...

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