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Kürzung bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium
Zwischen steuerfreien Stipendienleistungen und beruflich veranlassten (Fort-)Bildungsaufwendungen besteht nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhof ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. von § 3c Abs. 1 EStG, wenn das Stipendium dazu dient, die beruflich veranlassten Aufwendungen auszugleichen oder zu erstatten. Im Streitfall war daher ein Abzug der Werbungskosten von vornherein nicht möglich, soweit dafür ein Stipendium des DAAD gewährt worden ist.
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Das nächste Urteil, das wir für Sie ausgewählt haben, betrifft die Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium.
Eine junge Frau absolvierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Ablegen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden Zweitausbildung ein Masterstudium in den USA. Für dieses Studium erhielt sie ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Der DAAD zahlte der Klägerin monatliche Raten zur Bestreitung des Lebensunt...