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Track 03 | Umsatzsteuer: BMF akzeptiert die jüngste Rechtsprechung des BFH zu Teilleistungen
Das BMF hat erwartungsgemäß die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Entstehung der Umsatzsteuer bei Teilleistungen akzeptiert. Die Entstehung der Umsatzsteuer mit Ablauf des Teilleistungszeitraums ist demnach nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. Eine Teilleistung erfordere eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter. Auf eine einmalige Leistung gegen eine bloße Ratenzahlung sei die Legaldefinition der Teilleistung nicht anwendbar.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Entstehung der Umsatzsteuer bei Teilleistungen. – So lässt sich ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums in einem Satz zusammenfassen.
Der Hintergrund ist bekannt: Bei der Besteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten – also bei der Sollbesteuerung – entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wird. Handelt es sich bei der Leistung um eine Teilleistung, entsteht die Steuer nach § 13 UStG aber mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Teilleistung erbracht wird. Teilleistungen liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer w...