- Nichtzulassungsbeschwerde bei Beschwer beider Beteiligter - Steuervergünstigung des § 21 ErbStG 1959 bei der Zusammenrechnung von Erwerben aus der Zeit vor bzw. nach dem
Leitsatz
1. Werden durch ein Urteil des FG beide Beteiligte beschwert, so können sie im Rahmen ihrer Beschwer unabhängig voneinander Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision einlegen. Jede Beschwerde ist gesondert auf ihre Zulässigkeit und ihre Begründetheit zu überprüfen.
2. Grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtsfrage, ob die für eine Vorschenkung gemäß § 21 ErbStG 1959 gewährte Steuervergünstigung auch bei der Zusammenrechnung dieser Vorschenkung mit späteren Erwerben aus der Zeit nach dem zu gewähren ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 785 DAAAA-92428
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