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BFH Urteil v. - VIII R 259/84 BStBl 1987 II S. 766

Gesetze: AO 1977 §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1, 179 Abs. 1, 183 (1)

Bekanntgabe eines kombinierten positiv-negativen Gewinnfeststellungsbescheids

Leitsatz

Ein Gewinnfeststellungsbescheid, durch den die Mitunternehmerstellung eines Teils der Gesellschafter einer Personengesellschaft verneint wird und eine Mitunternehmerschaft eines anderen Teils der Gesellschafter der Personengesellschaft mit Dritten bejaht wird, muß grundsätzlich alle Beteiligten in seinem Anschriftenfeld einzeln bezeichnen. Die Verwendung von Sammelbezeichnungen wie OHG, KG usw. im Anschriftenfeld reichen nur dann aus, wenn aus dem die Gewinnverteilung betreffenden Teil des Bescheids bzw. dem Teil des Bescheids, der die Ablehnung der Gewinnfeststellung enthält, unzweideutig erkennbar ist, welcher Sammelbezeichnung die einzelnen Beteiligten zuzuordnen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 766
BAAAA-92420

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 07.04.1987 - VIII R 259/84

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