Gesetze: KStG 1969 § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2EStG 1971/74 § 4 Abs. 1 Sätze 1 bis 3EStG 1971/74 § 8 Abs. 1EStG 1971/74 § 20 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1
Vorlagebeschluß an den großen Senat zu den Fragen, - ob ein unentgeltlicher Nutzungsvorteil ein einlagefähiges Wirtschaftsgut ist, - ob und wann dieser Vorteil steuerlich gewinnerhöhend anzusetzen ist und - welche Folgerungen sich bei der Nutzungsüberlassung zwischen Schwestergesellschaften ergeben
Leitsatz
Der I. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor:
1. Ist der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Vorteil, ein Darlehen zinslos nutzen zu können, steuerrechtlich ein einlagefähiges Wirtschaftsgut?
2. Muß eine Kapitalgesellschaft, die einer anderen ihr unmittelbar nachgeschalteten Kapitalgesellschaft einen unentgeltlichen Nutzungsvorteil i. S. der Nr. 1 gewährt, diesen Vorteil steuerrechtllch gewinnerhöhend ansetzen? Tritt die Gewinnerhöhung ggfs. schon mit der Darlehensgewährung oder erst mit der Darlehensnutzung (pro rata temporis) ein?
3. Ist eine der gemeinsamen Muttergesellschaft zufließende verdeckte Gewinnausschüttung in Verbindung mit einer sich anschließenden verdeckten Einlage i. S. der Nr. 1 anzunehmen, wenn eine Tochterkapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Nutzungsvorteil i. S. der Nr. 1 überläßt?
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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