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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 2 K 1836/18

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 3 Sätze 2 und 3; GKG § 42 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 3

Zur Erhöhung des Streitwerts um Kindergeld nach dem Streitzeitraum

Leitsatz

Bei einer Verpflichtungsklage, die zunächst die Bewilligung von Kindergeld ab einem bestimmten Monat begehrt wird und bei der in der mündlichen Verhandlung entsprechend der BFH-Rechtsprechung der Antrag auf das Kindergeld bis zum Monat, in der die Einspruchsentscheidung ergangen ist, beschränkt wird, ist der Streitwert mit dem Kindergeld für den vom gestellten Antrag betroffenen Streitzeitraum zuzüglich eines Jahresbetrags anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAJ-32761

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht , Beschluss v. 08.07.2022 - 2 K 1836/18

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