Die steuerrechtlichen Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung treten bei der Körperschaft unabhängig davon ein, ob der Anteilseigner den ihm gewährten Vorteil einer inländischen Steuer vom Einkommen zu unterwerfen hat
Leitsatz
Auch bei nachträglich festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen, die vom Empfänger bereits versteuert sind, ist das der tariflichen Körperschaftsteuer unterliegende Einkommen der Kapitalgesellschaft unter Einbeziehung des verdeckt ausgeschütteten Gewinns zu ermitteln und die Ausschüttungsbelastung herzustellen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 508 RAAAA-92364