Abbruchkosten und AfaA für geschenktes Gebäude keine Werbungskosten, wenn bereits bei Schenkung Abbruchabsicht besteht
Leitsatz
Wer ein bebautes Grundstück geschenkt erhält und bereits im Zeitpunkt der Schenkung den Abbruch des Gebäudes beabsichtigt, kann weder die Abbruchkosten noch eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung vom Restwert des abgerissenen Hauses als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen (Fortentwicklung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des , BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 330 VAAAA-92328
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