Wirtschaftsprüfung | Prüfungssaison 2022/23: Prüfungsgrundsätze für die Prüfung von PIE und Non-PIE (IDW)
Bei den laufenden Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. des § 316a Satz 2 HGB (sog. PIE) sind die neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) erstmals verpflichtend anzuwenden. Das IDW erläutert, welche Prüfungsgrundsätze für die Prüfung von PIE und Non-PIE, vor allem für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2022, gelten.
Hintergrund: Der HFA hat die verpflichtende Erstanwendung der neuen GoA im Mai 2022 für Non-PIE-Unternehmen um ein Jahr verschoben. Verpflichtend anzuwenden sind die neuen GoA im Non-PIE-Bereich daher erst für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2023 - also für Zeiträume, die am oder nach dem beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden.
Dies gilt unabhängig von den Erstanwendungszeitpunkten, die in den Standards der neuen GoA selbst definiert sind.
PIE
Bei PIE sind die neuen GoA anwendbar für die Prüfung von Abschlüssen für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022. Die neuen GoA sind hier verpflichtend für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem beginnen - mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden. Die neuen GoA setzen sich zusammen aus den ISA [DE] und den daran angepassten IDW Prüfungsstandards (vgl. ISA [DE] 200, Anlage D.1).
Non-PIE
Bei Non-PIE ist es dagegen möglich, für Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 noch die bisherigen GoA anzuwenden.
Ebenso ist es möglich, freiwillig die neuen GoA auf die Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 anzuwenden.
Bei weniger komplexen Einheiten haben Abschlussprüfer zudem die Möglichkeit, auch bereits für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022 eine Abschlussprüfung unter Anwendung der jüngst verabschiedeten IDW PS KMU durchzuführen.
Quelle: IDW online, Meldung v. (RD)
Fundstelle(n):
NWB EAAAJ-32111