Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts;
Verlängerung der Übergangsregelung des (BStBl 2021 I S. 2483) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Bezug: BStBl 2021 I S. 2483
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Übergangsregelung des (a. a. O.) für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum von der bisherigen Übergangregelung des (a. a. O.) Gebrauch gemacht wurde.
BMF v. - IV C 2 - S 2706/19/10008: 001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2023 I Seite 206
UR 2023 S. 216 Nr. 5
VAAAJ-32101