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BFH Urteil v. - VI R 79/83 BStBl 1987 II S. 275

Gesetze: EStG 1980 § 9 Abs. 1 Nr. 4EStG 1980 § 12 Nr. 1LStR 1984 Abschn. 24 Abs. 3 Satz 6RVO § 550 Abs. 2 Nr. 2BeamtVG § 31 Abs. 2 Nr. 1

Unfallkosten auf der Umwegstrecke anläßlich der Mitnahme eines Arbeitskollegen aus Gefälligkeit nicht abziehbar

Leitsatz

Fährt der Steuerpflichtige für die Fahrt zur 6 km entfernten Arbeitsstätte einen 20 km langen Umweg, um aus Gefälligkeit einen Arbeitskollegen zur selben Arbeitsstätte mitzunehmen, so sind Aufwendungen wegen eines auf der Umwegstrecke eingetretenen Verkehrsunfalls entgegen den Anweisungen in Abschn. 24 Abs. 3 Satz 6 LStR 1984 Kosten der allgemeinen Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 275
DAAAA-92308

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 14.11.1986 - VI R 79/83

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