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SV-Status | Rechtsreferendarin bei Tätigkeit in Anwaltskanzlei
Rechtsreferendare sind grds. während einer Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei nur so lange versicherungsfrei in der Sozialversicherung, wie sie der Kanzlei im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes zugewiesen sind.
Zwar befand sich im vorliegenden Fall die Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei (auch) als Referendarin im streitgegenständlichen Zeitraum im juristischen Vorbereitungsdienst. Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (Versicherungsfreiheit für Beamte in der Rentenversicherung) lagen in Bezug auf die zu beurteilende Tätigkeit in der Kanzlei aber nicht vor. Die auch für Rechtsreferendare geltende Versicherungsfreiheit ist auf das Ausbildungsverhältnis beschränkt. Die Referendarin war im Streitzeitraum dem LG [...], nicht der Kanzlei zur Ausbildung zugewiesen. Ausgehend von dem zwisch...