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NWB Nr. 4 vom Seite 288

Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts

[i]BMWK, Mitteilung v. 9.12.2022 Gegen die Russische Föderation wurden als Reaktion auf deren Angriff auf die Ukraine Wirtschaftssanktionen verhängt. Um die Wirkkraft und Durchsetzbarkeit von EU-Sanktionen zu stärken, soll das Sanktionsstrafrecht EU-weit harmonisiert werden. In allen EU-Mitgliedstaaten sollen baldmöglichst gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen gelten. Zudem soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Sanktionsverstößen verbessert werden. Am hat die Europäische Kommission ihren Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung von strafrechtlichen Sanktionen für den Verstoß gegen EU-Sanktionen vorgelegt, der nun vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament erörtert und angenommen werden muss.

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