Gesetze: EStG 1979 § 10 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 6 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 Satz 2 Buchst. aEStG 1986 § 10 Abs. 6 Nr. 2 Satz 2 Buchst. e Doppelbuchst. bb
Nachversteuerung bei vorzeitiger und steuerschädlicher Verfügung über Bausparmittel
Leitsatz
1. Ein Steuerpflichtiger verfügt vorzeitig und steuerschädlich über seine Bausparsumme, wenn er sich diese vor Ablauf von zehn Jahren seit Vertragsabschluß auszahlen läßt, um sie zum Wohnungsbau im Ausland zu verwenden.
2. Steht bereits bei der Veranlagung zur Einkommensteuer fest, daß eine Nachversteuerung nach § 31 Abs. 1 EStDV durchzuführen ist, so ist schon bei der Veranlagung der Abzug der geltend gemachten Bausparbeiträge als Sonderausgaben zu versagen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 164 HAAAA-92282
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