Zuordnung einer Berufstätigkeit zu dem Katalogberuf "Ingenieur" i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur dann, wenn auch schon bereits vor Inkrafttreten der Ingenieurgesetze die Tätigkeit eines Ingenieurs ausgeübt wurde
Leitsatz
Für die Zuordnung einer Berufstätigkeit zu dem Katalogberuf "Ingenieur" i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG reicht es nicht aus, daß ein Steuerpflichtiger die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nur auf Grund der Übergangsregelung des Art. 3 Abs. 1 BayIngG führt. Vielmehr ist der betroffene Steuerpflichtige nur dann Ingenieur i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn er auch schon vor Inkrafttreten des BayIngG die Tätigkeit eines Ingenieurs ausübte.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 116 IAAAA-92273
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