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Vom Arbeitgeber gezahltes Entgelt für Kennzeichenwerbung ist Arbeitslohn
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers Arbeitslohn ist, wenn dem abgeschlossenen Werbemietvertrag kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. Der Lohnsteuersenat erteilte damit einem vermeintlichen Steuerspar-Modell eine Absage.
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Einem vermeintlichen Steuerspar-Modell hat der Bundesfinanzhof eine Absage erteilt. Der Lohnsteuersenat des BFH hat nämlich entschieden: Ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für eine Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers ist Arbeitslohn, wenn dem abgeschlossenen Werbemietvertrag kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.
Als Steuerfachfrau oder Steuerfachmann wissen Sie: Nicht jede Zahlung eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellt Arbeitslohn dar. Vielmehr kann ein Arbeitgeber mit ein...