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Datenschutz | Anspruch auf Datenlöschung und Neuberechnung eines Score-Werts
Eine Speicherung der von der Internetplattform „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ gewonnenen Daten ist auch für Wirtschaftsauskunfteien nach Ablauf der sechsmonatigen Löschungsfrist des § 3 InsBekV nicht mehr zulässig. Nicht rechtmäßig verarbeitete Daten dürfen bei der Berechnung eines Bonitätswerts nicht zugrunde gelegt werden.
Die Sechsmonatsfrist des § 3 InsBekV ist als gesetzgeberische Wertung bei der im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO notwendigen Abwägung der Interessen – hier das letztlich vorrangige Interesse des von der Datenverarbeitung Betroffenen, nach Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen und Ablauf aller gesetzlichen Fristen wieder unbelastet am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können, dort der Auskunftei, potenziellen Darlehensgebern möglichst viele Daten zur Verfügung zu stellen, die e...