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BFH Urteil v. - I B 58/85 BStBl 1986 II S. 677

Gesetze: FGO §§ 69, 114AO 1977 §§ 51 ff.

Keine vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch Vollziehungsaussetzung des Steuerbescheids oder durch einstweilige Anordnung

Leitsatz

1. Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides, durch den die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft abgelehnt wird, hat nicht die Rechtswirkung einer vorläufigen Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

2. Die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann durch eine Regelungsanordnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht erreicht werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 677
EAAAA-92218

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 07.05.1986 - I B 58/85

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