Zur Bedeutung der Verlustausschlußklausel des § 55 Abs. 6 EStG bei entgeltlichem Hinzuerwerb von Miteigentumsanteilen an einem Flurstück
Leitsatz
Erwirbt der Miteigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücksflächen, die zum mit dem doppelten Ausgangsbetrag nach § 55 Abs. 1 EStG bewertet worden sind, nach dem den anderen Miteigentumsanteil hinzu, so zwingt die Verlustausschlußklausel des § 55 Abs. 6 EStG dazu, für den neu erworbenen Anteil als Buchwert die Anschaffungskosten getrennt vom Buchwert des doppelten Ausgangsbetrages für den ihm schon bisher gehörenden Anteil anzusetzen. (Bei Gesamthandseigentum gilt das entsprechend.)
Bei einer späteren Veräußerung dieser Grundstücksflächen ist der Veräußerungsgewinn für beide Buchwerte gesondert zu ermitteln.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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