Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitszimmeraufwendungen und Homeoffice-Pauschale ab 2023
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 172Durch das JStG 2022 v. (BGBl 2022 I S. 2294) werden die Vorschriften zum Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen und zur Homeoffice-Pauschale auf neue Grundlagen gestellt. Wenn die vom Gesetzgeber intendierte „Modernisierung“ der Vorschriften zum Abzug von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung auch im Sinne von weiteren Steuerentlastungen verstanden werden soll, verfehlen die diesbezüglichen Rechtsänderungen die gesetzgeberische Zielsetzung. Für die meisten Steuerpflichtigen werden in diesem Bereich die in den letzten beiden Jahrzehnten durch die Geldentwertung eingetretenen „heimlichen Steuererhöhungen“ des Fiskus perpetuiert, weil der abziehbare Höchstbetrag nicht inflationsgerecht angehoben wird.
.
Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben im Regierungsentwurf
[i]Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen, NWB MAAAE-35006 Auf das zunächst im Regierungsentwurf zum JStG 2022 geplante Erfordernis, dass für den steuerlichen Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz vorhanden sein darf, wurde in der verabschiedeten Gesetzesfassung verzichtet. Dafür unterliegt die neu geschaffene Jahrespauschale...