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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 13-14 | Umsatzsteuer: Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über eBay

Ein Verkäufer, der jedes Jahr auf mehreren hundert Auktionen Waren über eBay veräußert, übt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs eine nachhaltige und damit umsatzsteuerlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG aus. Zu prüfen ist in diesen Fällen aber, ob die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG zur Anwendung kommt. Dann käme es zu einer erheblichen Minderung des Steueranspruchs.

Auch die nächste Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform eBay ist zur Umsatzsteuer ergangen. Sie hat ein großes Medienecho ausgelöst. Nicht immer ist dabei aber deutlich geworden, dass es sich um einen eher seltenen Ausnahmefall handelt.

Das stimmt. – Die Klägerin hatte regelmäßig bei Haushaltsauflösungen Gegenstände erworben und diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internetplattform eBay verkauft. Circa 3.000 Versteigerungen kamen dabei zusammen und sie erzielte daraus Einnahmen von knapp 400.000 €.

Der V. Senat des BFH hat entschieden: In diesem Sonderfall handelt es sich um eine nachhaltige und damit um eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG.

Die Münchener Rich...

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