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Umsatzsteuer | Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Wird der für die Umsatzsteuerfreiheit nach § 6a UStG erforderliche Belegnachweis i. S. von § 17a UStDV nicht erbracht, kann der für die Umsatzsteuerfreiheit erforderliche Nachweis zwar auch durch andere Belege und Aufzeichnungen geführt werden. Es genügt aber nicht, dass der Unternehmer lediglich mittels Kontoauszugs nachweist, dass der Abnehmer die Ware bezahlt hat. Denn aus der Banküberweisung ergeben sich nicht die Umstände der Verschaffung der Verfügungsmacht.S. 149
Im [i]Unterschriften auf der Gelangensbestätigung konnten nicht zugeordnet werden Streitfall, der die Lieferung von Kfz nach Frankreich betraf, scheiterte zunächst der Belegnachweis, weil die auf der Gelangensbestätigung i. S. von § 17a Abs. 1 Nr. 2, § 17b Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e UStDV angebrachten Unterschriften nicht dem Geschäftsführer der französischen Kapitalgesellschaft zugeordnet werden konnten; denn es fehlte die Unterschrift in Druckbuchstaben, und...