Maßgeblichkeit der amtlichen AfA-Tabellen bei Übergang von der Schätzung nach Richtsätzen zur Buchführung
Leitsatz
Geht ein Schätzungslandwirt von der Schätzung nach Richtsätzen zur Buchführung über, so hat er eine Anfangsbilanz aufzustellen, die das vorhandene Betriebsvermögen ausweist. Dazu sind die Buchwerte der abnutzbaren Anlagegüter, ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die übliche AfA, zu schätzen; übliche AfA ist die AfA in gleichen Jahresbeträgen nach einer den amtlichen AfA-Tabellen zu entnehmenden Nutzungsdauer.
Für den Zeitraum der Schätzung können weder der Schätzungslandwirt noch die Finanzbehörde eine von den amtlichen AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend machen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 390 FAAAA-92167
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