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Firma | Anforderungen an eine Firmenbezeichnung
Die Firmenbezeichnung „Ingenieurbüro“ trifft keine dahingehende Aussage, dass die an der Gesellschaft beteiligten Ingenieure nicht über die (in Niedersachsen verlangte) zusätzliche Qualifikation als Beratende Ingenieure verfügen, denn auch Beratende Ingenieure sind Ingenieure.
Die Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (vgl. § 8 Abs. 4 PartGG) kommt nur in Betracht, wenn die Partnerschaft eine zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhält. In Niedersachsen ist eine solche Berufshaftpflichtversicherung nur für Beratende Ingenieure vorgesehen (§ 17 Abs. 3 NIngG). Das Verbot irreführender Firmenbezeichnungen erfordert es aber nicht, die tatbestandlichen Voraussetzungen der gewählten Haftungsbeschränkung sämtlich in der gewählten ...