Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden
Leitsatz
1. Die einem Unternehmer für die Bewirtung von Geschäftsfreunden anläßlich seines 65. Geburtstages in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann er als Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 1 UStG 1967 abziehen, wenn diese Bewirtung durch seine Geschäftsbeziehungen veranlaßt ist. Ein Aufteilungs- und Abzugsverbot, das dem des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG 1971 entspräche, enthält das Umsatzsteuergesetz 1967 nicht.
2. Erfolgt die Bewirtung für Zwecke des Unternehmens, so ist hinsichtlich des auf den Unternehmer entfallenden Anteils kein Eigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG 1967 gegeben.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 216 KAAAA-92135
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