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BFH Urteil v. - V R 25/78 BStBl 1986 II S. 216

Gesetze: UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und cUStG 1967 § 15 Abs. 1 Nr. 1EStG 1971 § 4 Abs. 5 Satz 2EStG 1971 § 12 Nr. 1 Satz 2

Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

Leitsatz

1. Die einem Unternehmer für die Bewirtung von Geschäftsfreunden anläßlich seines 65. Geburtstages in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann er als Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 1 UStG 1967 abziehen, wenn diese Bewirtung durch seine Geschäftsbeziehungen veranlaßt ist. Ein Aufteilungs- und Abzugsverbot, das dem des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG 1971 entspräche, enthält das Umsatzsteuergesetz 1967 nicht.

2. Erfolgt die Bewirtung für Zwecke des Unternehmens, so ist hinsichtlich des auf den Unternehmer entfallenden Anteils kein Eigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG 1967 gegeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 216
KAAAA-92135

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BFH, Urteil v. 12.12.1985 - V R 25/78

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