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BGH 27.10.2022 IX ZB 10/22, NWB 52/2022 S. 3704

Insolvenz | Vergütung des Insolvenzverwalters

Der Verwalter, der eine Aufgabe selbst wahrnimmt, mit der er zulässigerweise einen Rechtsanwalt hätte beauftragen können, hat den Vorteil, wählen zu können, ob er seine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Entscheidet er sich für Letztere, darf er nicht erwarten, zumindest so gestellt zu werden, als hätte er die Vergütung nach dem RVG gewählt.

Anmerkung:

Wählt daher der Insolvenzverwalter im Fall einer Masseerhöhung die massebezogene Vergütung nach der InsVV, ist die Beurteilung der Angemessenheit eines Zuschlags für die Tätigkeit des Verwalters allein nach deren System zu bemessen.

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