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BFH Urteil v. - VI R 28/79 BStBl 1985 II S. 664

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1EStG 1975 § 3b Abs. 2 Nrn. 2 und 4AO 1977 § 119 Abs. 1

1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung steuerfreier Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit auf 15 v. H. für die Jahre 1975 bis 1977 - 2. Formelle Anforderungen an Lohnsteuerhaftungs- und pauschalierungsbescheid

Leitsatz

1. Der VI. Senat hält § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG (BGBl I 1974, 1769) insoweit für nicht vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG, als diese Vorschrift die Steuerfreiheit von Zuschlägen für regelmäßige Nachtarbeit für die Jahre 1975 bis 1977 auf höchstens 15 v.H. des Grundlohns begrenzt. Er holt deshalb gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des BVerfG ein.

2. Ist ein Verwaltungsakt als "Steuer- und Haftungsbescheid" bezeichnet und läßt sich dem Prüfungsbericht, auf den zur Begründung Bezug genommen ist, hinsichtlich des Streitpunktes eindeutig entnehmen, ob und in welcher Höhe gegen den in Anspruch genommenen Arbeitgeber eine eigene Steuer- oder eine Haftungsschuld festgesetzt werden sollte, so ist der Bescheid formell ordnungsmäßig, auch wenn in seinem Tenor der angeforderte Betrag nicht nach Steuer- und Haftungsschuld aufgeteilt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 664
LAAAA-92100

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BFH, Urteil v. 01.08.1985 - VI R 28/79

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