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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 805/21

Gesetze: UStG § 6a; UStDV § 17a; UStDV § 17c

Zum Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

Leitsatz

  1. Der Buch- und Belegnachweis ist ein durch die Finanzbehörde mit allen Beweismitteln widerlegbarer Anscheinsbeweis.

  2. Der Belegnachweis für die Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a UStG kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung geführt werden.

  3. Soll der Beweis der Voraussetzungen des § 6a UStG ausnahmsweise anders als durch die formellen Anforderungen des §§ 17a, 17c UStDV geführt werden, sind als Beweismittel nur Belege und Aufzeichnungen zulässig. Mangels Nachweises über die Umstände der Verschaffung der Verfügungsmacht genügt der Nachweis der Zahlung mittels Banküberweisung regelmäßig nicht.

  4. Der Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG setzt voraus, dass der formelle Buch- und Belegnachweise dem Grunde nach erbracht ist und sich der Steuerpflichtige der Seriosität seines Geschäftspartners vergewissert hat.

Fundstelle(n):
VAAAJ-29915

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 12.04.2022 - 6 K 805/21

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