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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 351/22

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; StGB § 63; StGB § 67h

Kein Kindergeld bei vorläufiger Unterbringung

Leitsatz

  1. Der Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder ist für Zeiten der Unterbringung nach § 63 StGB ausgeschossen.

  2. Dies gilt auch für den Zeitraum, in dem nach § 67h StGB die zuvor mit Führungsaufsicht zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung befristet wieder in Vollzug gesetzt war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAJ-29914

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 14.09.2022 - 6 K 351/22

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