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NWB Nr. 52 vom Seite 3693

Energiepreisbremsen ab 2023 auf den Weg gebracht

Prof. Dr. Ralf Jahn

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3736Bundestag und Bundesrat haben am 15./ die sog. Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit Blick auf dezentral zu beschaffende Heizmittel wurden die Voraussetzungen für einen weiteren Härtefallfonds geschaffen. Durch die Preisbremsen und Härtefallhilfen werden Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. Die Hilfen sollen mit Beginn des neuen Jahrs die stark steigenden Energiekosten begrenzen. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar 2023.

Verschiedene Preisbremsen

[i]Gas-/Wärme-/StrompreisbremseBürger, KMU sowie Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sollen von ihren Lieferanten 80 % ihres Erdgasverbrauchs zu 12 ct/Kilowattstunde (kWh) oder 80 % ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 ct/kWh erhalten, Industriekunden von ihren Lieferanten 70 % ihres Erdgasverbrauchs zu 7 ct/kWh oder 70 % ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 ct/kWh. Der Strompreis für private Verbraucher sowie KMU (mit einem Stromverbrauch < 30.000 kWh/Jahr) wird bei 40 ct/kWh (brutto) begre...

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