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Ertragsteuerliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Ein kompakter Überblick
Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) sollte ursprünglich dazu dienen, „fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf“ und „unvermeidliche redaktionelle und technisch geprägte Änderungen“ umzusetzen. Wie schon bei früheren Jahressteuergesetzen sammelten sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zahlreiche weitere Änderungen mit erheblicher Breitenwirkung an; zwischenzeitlich stand sogar die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zur Diskussion. Am stimmte der Bundesrat letztlich aber dem Gesetz zu.
Mit dem JStG 2022 wurde wieder eine Vielzahl von Einzelvorschriften geändert oder ergänzt. Von besonderer Bedeutung dürften die Erhöhung der Gebäudeabschreibung auf 3 %, die Neuregelungen im Bereich des Arbeitszimmers und Homeoffice sowie die Vereinfachung bei der Bildung von RAP durch eine Wesentlichkeitsgrenze als Wahlrecht sein.
Neben den besprochenen Änderungen im Ertragsteuerbereich gibt es auch zahlreiche umsatzsteuerliche Anpassungen, auf die in einem separaten Beitrag in BBK 2/2023 eingegangen wird.