1. § 2 Abs 2 AsylbLG iVm § 3 Abs 3 S 3 AsylbLG eröffnet (lediglich) einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Asylbewerberleistungsbehörde über die Gewährung einer Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft als Sachleistung.
2. Ein "Untätigkeitsantrag" im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ist unzulässig, da die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage in § 88 SGG abschließend geregelt sind und durch § 86b SGG nicht unterlaufen werden dürfen; auch wäre eine "vorläufige" Verpflichtung zur Bescheidung ein Widerspruch in sich.
Fundstelle(n): VAAAJ-29591
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 04.11.2022 - L 15 AY 13/22 B ER, L 15 AY 14/22 B ER PKH
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.