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Update zur Schlussabrechnung der Corona-Finanzhilfen
Weitere Praxishinweise für Berater und Hilfeempfänger
Seit dem Frühjahr 2020 unterstützte der Bund mit den Corona-Finanzhilfen-Programmen Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberufler/-innen, die von den Maßnahmen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen waren und in finanzielle Bedrängnis gerieten. Das Soforthilfeprogramm des Bundes ist beendet, Anträge können nicht mehr gestellt werden, die Schlussabrechnungen und deren Überprüfung laufen. Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfeprogramme I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe (sog. Paket 1) waren spätestens Ende Dezember 2021 abgelaufen. Auch das Corona-Hilfspaket II ist abgelaufen. Anträge sind nicht mehr möglich. Jetzt stehen die Schlussabrechnungsverfahren an, die vor allem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe vor enorme Herausforderungen stellen. Ein Update.
Obwohl das Soforthilfeprogramm seit abgelaufen ist, streiten aktuell Bewilligungsempfänger und Bewilligungsstellen in NRW in mehreren hundert Verwaltungsgerichtsverfahren noch immer um die Rückforderung von Fördermitteln; die endgültige Entscheidung kann sich noch bis 2023 hinziehen.
Bei den Neustart-Hilfeprogrammen erfolgt die Endabrechnung entweder durch den Dire...