Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen; Abschnitt 6.8 Abs. 1 Satz 3 und 6a.6 Satz 2 UStAE
Bezug: BStBl 2000 I S. 179
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen mit Stand Dezember 2022 neu herausgegeben. Das bisherige, durch das BStBl 2000 I S. 179, herausgegebene Vordruckmuster wird durch das anliegende - angepasste - Vordruckmuster „Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen“ ersetzt.
Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen bereit.
BMF v. - III C 3 - S 7134/22/10002 :001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2022 I Seite 1685
DStR 2022 S. 10 Nr. 50
UR 2023 S. 132 Nr. 3
UStB 2023 S. 80 Nr. 3
UVR 2023 S. 104 Nr. 4
PAAAJ-29233