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BFH Urteil v. - VI R 157/83 BStBl 1985 II S. 191

Gesetze: AO 1977 § 173

Bei Aufhebung der Anordnung einer LSt-Außenprüfung besteht kein Verwertungsverbot gegenüber dem Arbeitnehmer

Leitsatz

Wird die Anordnung einer Lohnsteueraußenprüfung auf die Klage des Arbeitgebers aufgehoben, so kann das FA gleichwohl im Hinblick auf durch diese Prüfung erlangte Kenntnisse einen bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid des Arbeitnehmers nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ändern. Ein Verwertungsverbot besteht insoweit nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 191
GAAAA-92012

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BFH, Urteil v. 09.11.1984 - VI R 157/83

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