Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund eines Grundstückskaufvertrags abzubrechen ist und bis zum Abbruch weiter betrieblich genutzt wird
Leitsatz
1. Veräußert jemand ein bebautes Grundstück mit der Verpflichtung, die aufstehenden Gebäude, die er für eine gewisse Zeit nach Abschluß des Kaufvertrags noch weiter nutzen darf, vor Übergabe abzubrechen, so ist er als wirtschaftlicher Eigentümer der Gebäude grundsätzlich zur Vornahme der der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden AfA berechtigt.
2. Enthält der Kaufpreis eine Entschädigung für den durch den Abbruch der Gebäude entstehenden Verlust, ist diese erst im Jahr des Abbruchs als Ertrag zu erfassen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 126 XAAAA-92002
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