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Track 03 | Verfahrensrecht: Pauschaler Bonus einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten
Die BFH-Urteile aus 2020 zur einkommensteuerlichen Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten sind nach einem BMF-Schreiben aus 2021 über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein in allen verfahrensrechtlich änderbaren Fällen anzuwenden. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium ergänzend erläutert, in welchen Fällen verfahrensrechtlich eine Änderung noch möglich ist.
Wichtige verfahrensrechtliche Hinweise enthält ein weiteres Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Und zwar, was die einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten angeht.
Der Hintergrund ist bekannt: Der Bundesfinanzhof hatte zugunsten der Steuerzahler entschieden: Eine von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei einer pauschalen Ausgestaltung keine Beitragserstattung dar, die den Sonderausgabenabzug mindert. Vorausgesetzt, durch den Bonus wird ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen, der im konkreten Zusammenhang mit einer ...