Unfallschaden auf Abholfahrt wegen Überstunden des Arbeitnehmer-Ehegatten beruflich veranlaßt
Leitsatz
Fahren Ehegatten, die bei demselben Arbeitgeber in derselben Schicht tätig sind, regelmäßig gemeinsam mit ihrem PKW zur Arbeitsstätte und zurück zur Wohnung, mußte die Ehefrau aber ausnahmsweise nach Ende der Schicht mit dem PKW allein nach Hause fahren, weil der Ehemann aus beruflichen Gründen länger an der Arbeitsstätte zurückbleiben mußte, so ist die abendliche Abholfahrt der Ehefrau beruflich veranlaßt. Aufwendungen anläßlich eines auf der Abholfahrt eingetretenen Unfalls können dann grundsätzlich als Werbungskosten anerkannt werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 800 DAAAA-91991