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Bilanzierung | Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm (BFH)
Verpflichtet sich ein
Handelsunternehmen gegenüber den an seinem Kundenkartenprogramm teilnehmenden
Kunden, diesen im Rahmen eines Warenkaufs in Abhängigkeit von der Höhe des
Warenkaufpreises Bonuspunkte bzw. Gutscheine zu gewähren, die der Karteninhaber
innerhalb des Gültigkeitszeitraums bei einem weiteren Warenkauf als
Zahlungsmittel einsetzen kann, ist für die am Bilanzstichtag noch nicht
eingelösten Bonuspunkte bzw. Gutscheine eine Rückstellung für ungewisse
Verbindlichkeiten zu bilden, wenn wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit
entsteht und dass das Unternehmen in Anspruch genommen werden wird
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist die Passivierung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeite...