13. BImSchV § 54
Abschnitt 4: Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/738 der Kommission vom 9. Oktober 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas
Unterabschnitt 3: Zusätzliche Anforderungen an Messung und Überwachung zu Abschnitt 4
§ 54 Kontinuierliche Messungen
Bei Anwendung von § 53 bleiben die Anforderungen zur Messung und Überwachung an der jeweiligen Einzelquelle nach § 17 sowie die Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft unberührt.
Fundstelle(n):
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MAAAJ-28612