Zu den Anforderungen an den Nachweis einer maßgeblichen finanziellen Beteiligung am Haushalt im Heimatland bei doppelter Haushaltsführung von Gastarbeitern
Leitsatz
Bei der Berücksichtigung von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung von in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Gastarbeitern sind an den Nachweis, daß die Beträge für die Unterhaltung des Haushalts im Heimatland nicht erkennbar unzureichend sind (vgl. Urteil des Senats vom VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26), nicht dieselben Anforderungen zu stellen wie beim Nachweis von nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen an Familienangehörige. Eine maßgebliche Beteiligung am Familienhaushalt kann auch dann bejaht werden, wenn die hierfür erforderliche Leistung eines finanziellen Beitrags erst im Laufe, etwa in der Mitte des Streitjahres, erbracht wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 521 SAAAA-91947
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